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Lexikon: S


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Dies ist ein Extrakt aus den Beeren der Sägepalme, welche in subtropischen Gebieten wie z. B. Florida heimisch ist. Er kann das Enzym 5-alpha-Reduktase blockieren, das die Umwandlung von Testosteron in Dihydrotestosteron (DHT) bewirkt. Da DHT als der Hauptverursacher für die Vergrößerung der Prostata angesehen wird, darf Sägepalme bei der Behandlung zur Rückdrängung der Vergrößerung nicht fehlen.

Bei regelmäßiger Einnahme kann der Extrakt aus den Beeren der Sägepalme die zuvor genannten Symptome verringern.

Wissenschaftliche Untersuchungen in den USA, über die Wirkungsweise des Sägepalmenextraktes, kamen zu dem Schluss, dass die Sägepalme die genannten Symptome verringern und das Volumen des Urinflusses um bis zu 43 % erhöhen kann. Diese Resultate lagen in etwa in dem Bereich eines pharmazeutischen Präparats, allerdings ohne die Nebenwirkungen desselben. (Siehe Studie von 1998, im Journal Of The American Medical Association).

Enthalten in: Magistral - Männer Formula


Enthalten in: SAM-e plus

Ihr botanischer Namen Achillea wird von dem griechischen Helden Achilles abgeleitet von dem behauptet wird, dass er mit dieser Pflanze seine Wunden behandelt hat.

Schafgarbe wird verwendet um die Leber zu stimulieren und regulieren. Sie kann blutreinigend und schweißtreibend wirken, und das Drüsensystem heilen.

Sie wird als Teil der Diabetesbehandlung angewendet so wie auch für die Behandlung von Zahnfleischbeschwerden und Zahnschmerzen. Sie findet u.a. auch bei der Behandlung von Erkältungen, Grippe und Fieber Anwendung.

Enthalten in: Gluco Splash forte


Selen, ein essentielles Spurenelement, ist hauptsächlich in den Blutplättchen, in den Nieren, in der Leber und im Drüsengewebe vorhanden. Der Gesamtbestand im Körper beträgt etwa 3 - 15 mg.

Es ist Bestandteil eines wichtigen Enzyms, das auf das Abfangen von freien Radikalen im Blut und anderen Geweben spezialisiert ist und sorgt für Gewebeelastizität. Dieses Enzym besitzt Eigenschaften, die auch im Auge zur Verhinderung von Zellschäden nötig sind. Es ist wichtig zum Schutz des Körpers vor Vergiftung durch Schwermetalle und die Immunfunktion.

Selen hat im Körper viele, sehr wichtige Funktionen und noch immer werden neue entdeckt.

Selen ist durch seine Antioxidanz-Funktion ein besonders wichtiger Beschützer von Blutkörperchen, Leber, Lunge und Herz. Die Zellwände, Lipide, Lipoproteine und die DNA können z.B. mit ausreichend Selen besser vor Schäden geschützt werden.

Es wehrt Infektionen, durch Stimulierung der Abwehrstoffe, ab. Außerdem bietet es Schutz vor Thrombosen und stabilisiert die Thrombozyten und kann vor vorzeitigem Altern schützen. Gerade im Alter ist eine ausreichende Selenversorgung aufgrund der vielen schützenden Funktionen besonders wichtig.

Selen verbessert die Aufnahme von Vitamin E.

Enthalten in: Ultra Vitamins 2000 - VL Retard - Cardio fit 40+ - Prenatal Prevent - Cal-Mag Complete - Selen Compact - Vit Antioxidant Power 2000 - Protein Plus - Immun Power forte - Macu Splash - Hypo Splash


- siehe L-Serin -


Bei Serrapeptase handelt es sich um ein proteolytisches Enzym der Seidenraupe, das alle nicht-lebenden Gewebe wie z.B. Blutverklumpungen, Zysten, arteriosklerotische Plaques und Infektionsherde auflösen kann. Daher besitzt es einen sehr breiten Einsatzbereich. Es kann Entzündungen reduzieren und beinhaltet etwas fibrinolytische Aktivität. Dieses Enzym wird in SPU (Serratiopeptidase Units) gemessen.

Enthalten in: S-Enzym - Virazym


Neben seinem natürlichen Gehalt an Chondroitin und Glucosamin, weist Shark Cartilage noch andere erstaunliche Eigenschaften auf, welche über diejenigen von Mucopolysacchariden hinausgehen.

Forschungen haben gezeigt dass Shark Cartilage ein sehr kraftvoller Entzündungshemmer sein kann, ohne toxisch zu sein. Die potentielle Wirkung von Shark Cartilage das Immunsystem zu stärken, ist von speziellem Interesse für Menschen die an rheumatischer Arthritis leiden.

Enthalten in: Joint Flexx


Shiitake wird "König der Pilze" genannt. U.a. durch das Polysaccharid Lentinan, das aus Beta Glucanen besteht, stärkt er das Immunsystem. Außerdem enthält er verschiedene Vitamine und Spurenelemente darunter so wichtige Antioxidanzien wie Selen, Vitamin A, Vitamin C & Vitamin E. Er regt die Aktivität verschiedener Immunzellen (T-Helfer-Zellen, Makrophagen, Neutrophile und natürliche Killerzellen) an. Er hat antivirale Wirkungen, u.a. auf Herpes und Influenza. Shiitake wirkt antikarzinogen und wird daher vorbeugend als auch zur begleitenden Therapie bei einigen Krebsarten eingesetzt. Durch die Eigenschaft das Bindegewebe zu festigen werden Gefäßschäden und damit Arteriosklerose vermieden. Diese Wirkung wird durch die günstige Beeinflussung des Gesamtcholesterins und der Steigerung des HDL-Cholesterins noch verstärkt.

Enthalten in: Immun Power forte


Sibirischer Ginseng kann als generelles Stärkungsmittel und Adaptogen eingesetzt werden. Russische Ärzte verschreiben es um akuten Infektionen der oberen Atemwege vorzubeugen, das Immunsystem zu stimulieren, die körpereigene Widerstandskraft zu stärken und um die physische, kognitive und intellektuelle Leistungskraft zu stabilisieren.

Enthalten in: Vit Greens Complete


Enthalten in: Genistein Vital


Soja-Protein-Isolat ist eine ideale Alternative zu tierischem Eiweiß. Es enthält neben Aminosäuren auch die Isoflavone Genistein und Daidzein sowie natürliche Antioxidanzien.

Enthalten in: Vit Greens Complete - Protein Plus


Spirulina ist die bekannteste Süßwasseralge. Sie enthält alle essentiellen Amino- und Fettsäuren, einschließlich Gammalinolensäure, Enzyme, Chlorophyll, 12 verschiedene Karotinoide, Eisen und Magnesium. Sie erhöht auch die Fähigkeit des Körpers, neue Blutzellen herzustellen. Spirulina ist ein Antioxidant, trägt zur Stärkung des Immunsystems bei und beugt gegen Virenerkrankungen vor.

Enthalten in: VL Retard - Vit Greens Complete


- siehe "Mineralien & Spurenelemente" -


- siehe Invertase -


Der ausschlaggebende therapeutische Bestandteil der Süßholzwurzel ist Glycyrrhizin, welches in der Wurzel dieser Pflanze vorkommt. Hunderte von anderen potentiellen Heilsubstanzen wurden ebenso identifiziert, wie z.B. Flavonoide und zahlreiche Phytoöstrogene. Seine medizinische Wirkung war bereits in der Antike bekannt. In der chinesischen Medizin ist er nach wie vor ein Standardheilmittel.

Enthalten in: Gluco Splash forte


Der Verfasser erklärt hiermit ausdrücklich, dass es sich bei gegenständlicher Information um keine Produktempfehlung für Endverbraucher handelt, sondern ausschließlich um eine Fachinformation für Therapeuten!

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Der graue Markt für Stevia-Produkte

Stevia – was steckt dahinter?


Stevia erfreut sich bei seinen Anhängern großer Beliebtheit, es hat fast den Status eines neuen Wundermittels.

Stevia, eigentlich Stevia Rebaudiana Bertoni, ist eine blattreiche, krautige Pflanze, die ursprünglich aus Südamerika stammt und dort in subtropischen Gebieten vorkommt. Ihre Blätter enthalten verschiedene süß schmeckende Verbindungen, darunter Steviosid und Rebaudiosid A, die etwa 20 Prozent der Blatttrockenmasse ausmachen. Steviosid ist in 0,4-prozentiger Lösung etwa 300 Mal so süß wie Zucker. Bei höheren Konzentrationen entwickelt es einen bitteren Beigeschmack, der bei Rebaudiosid A fehlt. In der Mischung mit anderem Zucker oder Süßstoffen wirken Steviol-Glykoside als Geschmacksverstärker. Vom Körper werden sie nicht aufgenommen, und auch von der Bakterienflora im Mund können sie nicht verwertet werden. Sie liefern daher im Unterschied zu Zucker weder Kalorien noch fördern sie Karies.  Stevia-Pflanze
Stevia Rebaudiana Bertoni


Wundermittel Stevia?

Glaubt man seinen Anhängern, kann Stevia (fast) alles: Es senkt den Blutdruck, wirkt gegen Karies und Zahnfleischbluten, hilft bei Diabetes und unterstützt die Verdauung. Es fördert, äußerlich angewendet, sogar die Wundheilung. Aufgrund seines hohen Gehalts an Terpenen und Antioxidanzien soll es selbst gegen Krebs wirksam sein. Für keine dieser Wunderwirkungen liegen jedoch wissenschaftlich überzeugende Belege vor.


Als Badezusatz getarnt

Obwohl die Wirkungen von Stevia nicht geklärt sind und das Produkt als Lebensmittel nicht vertrieben werden darf, gibt es Stevia im Handel, vorzugsweise im Internet:

  • Stevia-Samen, Stecklinge und ganze Pflanzen im Topf 
  • getrocknete Stevia-Blätter, ganz oder gemahlen
  • Flüssigextrakte sowie aufgereinigtes Steviosid und Rebaudiosid A in Pulver- oder Tablettenform.
Zahnpasta, Stevia-Blätter und andere Produkte, flüssig, pulverförmig
Produkte aus Stevia: In vielfältiger Form erhältlich 
Weil Stevia innerhalb der Europäischen Union als Lebensmittel nicht zugelassen ist, werden die Blätter oft als kosmetisches Mittel, zum Beispiels als "Badezusatz" vertrieben und Steviosid als "Zutat für Dentalprodukte". Einige Anbieter haben auch Stevia-Zahnpasta im Sortiment. Die Preise für ein Kilo Stevia-Blätter liegen bei etwa 15 bis 25 Euro, ein Kilo aufgereiniges Steviosid/Rebaudiosid A kostet bis zu 600 Euro. Viele Anbieter verkaufen neben ihren "Badezusätzen" recht ungeniert Stevia-Kochbücher. 

Europa prüft noch

Die Pflanze beziehungsweise Blätter von Stevia fallen unter die Novel Food-Verordnung, da sie vor 1997 nicht in nennenswertem Umfang in der EU als Lebensmittel verzehrt wurden. Der erste Antrag auf Zulassung scheiterte 2000, da die damals vorgelegten toxikologischen Untersuchungen zum Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit von Stevia nicht ausreichten. Es fehlten vor allem Studien, die die komplexe Zusammensetzung der Blätter für die Sicherheitsbewertung berücksichtigten. Andere Forschungsergebnisse waren zum Teil widersprüchlich, besonders im Hinblick auf die Langzeitwirkung. So ist noch nicht ausreichend belegt, inwieweit das gesundheitsschädliche Steviol, das von Darmbakterien aus Steviosid gebildet wird, tatsächlich vom Organismus aufgenommen wird und wie es dort wirkt. Im Jahr 2007 wurde ein neuer Antrag auf Zulassung von Stevia als Novel Food gestellt. Die EFSA arbeitet derzeit an ihrer wissenschaftlichen Stellungnahme. Es liegt außerdem ein Antrag auf Zulassung der isolierten Steviol-Gycoside als Zusatzstoff (Süßstoff) vor. Auch hier gibt es noch keine wissenschaftliche Bewertung. Dass die EU-Kommission aufgrund der Einflussnahme verschiedener Interessengruppen grundsätzlich gegen die Zulassung von Stevia ist, ist ein Gerücht. Von 1998 bis 2002 finanzierte die EU sogar ein deutsch-spanisches Forschungsprojekt, mit dem der Anbau von Stevia Rebaudiana Bertoni in der EU optimiert werden sollte. Das Ergebnis des Projektes ist ein mechanisiertes Anbauverfahren, das insbesondere auf die kleinbetrieblich organisierten Tabakbauern angepasst ist.

Der Stand des Zulassungsverfahrens

Warum ist Stevia immer noch verboten?


Für die Lebensmittelsachverständigen der EU gilt das Kraut bislang als mögliches Gesundheitsrisiko, doch nun geht der Antrag auf Zulassung in die zweite Runde.

Stevia-Blätter und Steviosid-Pulver
Stevia-Blätter und Steviosid 

Am 22. Februar 2000 lehnte die EU-Kommission den ersten Antrag auf Zulassung von Stevia ab. Nach Ansicht des Gremiums konnten im Antragsverfahren potenzielle Risiken nicht eindeutig entkräftet werden. Das betrifft sowohl die Stevia-Blätter als auch das daraus extrahierte Süßungsmittel Steviosid. Bei beiden Produkten werden mögliche Auswirkungen vor allem auf die männliche Fruchtbarkeit, Erbgut schädigende Wirkungen, aber auch Krebs erregende Wirkungen befürchtet. Auch das Ausmaß der Wirkung von Steviosid auf Blutdruck und Blutzucker ist noch nicht genügend erforscht. Im Jahr 2007 wurde nun ein zweiter Antrag auf Zulassung des Krauts als Novel Food gestellt. Derzeit prüft die EFSA die von Antragsteller eingereichten Studien. Der EU-Kommission liegt außerdem ein Antrag auf Zulassung von Stevia-Extrakten als Zusatzstoff (Süßstoff) vor.


Stevia-Extrakte als Zusatzstoff?

Der süße Geschmack der Stevia-Pflanze wird hauptsächlich durch die Glycoside Steviosid und Rebaudiosid A verursacht. Bewertungen aus dem Jahr 2000 sahen die Verwendung der Extrakte kritisch, da ein Stoffwechselprodukt der Substanzen, das Steviol, in toxikologischen Studien mutagene und entwicklungstoxische Wirkungen gezeigt hatte. Vor allem existierte bislang keine Spezifikation der Pflanzenextrakte, das heißt eine genaue Beschreibung der Zusammensetzung. Im Jahr 2008 hat zwar der Gemeinsame Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe der WHO/FAO (JECFA) eine duldbare tägliche Aufnahmemenge von 0-4 mg/kg Körpergewicht (ADI-Wert) festgelegt. Dieser Wert gilt aber nur für Extrakte, die der von der JECFA ebenfalls verabschiedeten Spezifikation entsprechen. Darin ist genau geregelt, welche Begleitsubstanzen in den Stevia-Auszügen enthalten sein dürfen. Die JECFA-Entscheidung zum ADI-Wert bedeutet aber keine automatische Zulassung in der EU. Solange die EFSA und die Europäische Kommission noch kein grünes Licht geben, dürfen Steviol-Glycoside von Herstellern nicht als Süßungsmittel in Lebensmitteln innerhalb der EU verwendet werden.


Vorreiter Schweiz: Einzelgenehmigungen für den Natur-Süßstoff

In der Schweiz gibt es seit 2008 einige Getränke auf dem Markt, die mit Stevia-Extrakten gesüßt sind. Wie in der EU gelten Steviosid-haltige Extrakte zwar auch in der Schweiz als Zusatzstoffe und müssen genehmigt werden. Das schweizerische Bundesamt für Gesundheit kann aber auf begründeten Antrag hin, eine Einzelgenehmigung für die Verwendung eines Zusatzstoffes erteilen. Bei seiner Beurteilung stützt sich das Amt unter anderem auf die Stellungnahme der JECFA von 2008. Die Einzelgenehmigung gilt jedoch nur für den Antragsteller und für ein bestimmtes Lebensmittel. Ohne die ausdrückliche Zustimmung des Amtes, dürfen mit Stevia-Extrakten gesüßte Lebensmittel auch in der Schweiz nicht auf den Markt. 2008 wurden drei Erfrischungsgetränke bewilligt. Sie enthalten jeweils 0,02 Prozent Stevia-Extrakt.

Stevia in Kräutertee-Mischungen

Die Schweiz kennt kein Novel Food-Verfahren. Sie bewertet die Verwendung von kleinen Mengen Stevia auf Grundlage der vorliegenden Daten für gesundheitlich unbedenklich und erlaubt daher die Zumischung von Stevia-Kraut zu Kräutertee-Mischungen. Mehr als ein bis zwei Prozent des süßen Krauts dürfen die Tee-Mischungen jedoch nicht enthalten. Der Verkauf von reinem Stevia-Kraut ist in der Schweiz wie in Deutschlad verboten. Ob die Haltung der Schweiz, wie von Stevia-Freunde und Förderern bereits propagiert, tatsächlich die Grundlage für eine baldige Zulassung von Stevia in der EU bedeutet, ist derzeit nicht absehbar.


Stevia ist nicht gleich Stevia

Insbesondere die komplexe Zusammensetzung des Stevia-Krautes bleibt ein schwieriges Thema bei der gesundheitlichen Sicherheitsbewertung. Es fehlen umfangreiche Studien zur Wirkung ganzer Stevia-Blätter. Denn die in den Studien untersuchten Stevioside machen nur rund 20 Prozent der Blatttrockenmasse aus. Häufig wurden sie sehr unterschiedlich aufgereinigt. Auch je nach Standort, Zuchtlinie und Wachstumsbedingungen unterscheiden sich die Pflanzen in Aussehen und Inhaltsstoffen erheblich. Was für Gewächshauspflanzen aus Belgien gilt, muss daher nicht notwendigerweise auf Freilandexemplare aus Paraguay zutreffen. Dies können Gründe für die teilweise widersprüchlichen Ergebnisse in identisch angelegten Studien sein. Erschwerend kommt hinzu, dass die meisten Untersuchungen über die Verträglichkeit von Steviosid schon in den 70er und 80er Jahren in Japan und Korea erfolgten, und nur kurze Zusammenfassungen auf Englisch vorliegen. Ethnische Faktoren der Studien-Populationen können ebenfalls eine Rolle spielen. Weder die JECFA noch die EFSA haben bisher eine positive Bewertung zu Stevia-Kraut abgegeben.

Zweig einer Stevia-Pflanze
Je nach Herkunft unterscheiden sich die Pflanzen 

Gleiches Recht für alle

Der EU-Kommission blieb daher nach geltender Rechtslage nur die Möglichkeit der Ablehnung. Die Novel Food-Verordnung ist hier bindend. Sie sieht bei der Genehmigung eines neuartigen Lebensmittels eine ausführliche Prüfung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit vor. Für eine Zulassung müssen sämtliche Bedenken ausgeräumt werden.
Dass die Schweiz nun erste Einzelgenehmigungen für Stevia-Extrakte als Süßungsmittel für Getränke erteilt hat, werten Kritiker des europäischen Verbotes als klaren Wettbewerbsvorteil für die dort ansässigen Hersteller. So könnten die Schweizer bereits Markting- und Vertriebskonzepte entwickeln und austesten, während der Rest in Europa noch auf die Zulassung warten muss.

Naturprodukte haben es schwer

Aufgrund mangelnder Standardisierung des Erzeugnisses und nicht ausreichender Studien zum Nachweis der Unbedenklichkeit sind derzeit im Fall von Stevia die Anforderungen für eine Zulassung nicht erfüllt. Wenn man sich allerdings vor Augen führt, wie viele verschiedene Sorten Tomaten es gibt, kann man vermuten, dass die Einführung der Tomate mit ähnlichen Schwierigkeiten verbunden wäre wie die Zulassung von Stevia.

Keine Chance für die "Kleinen"

Hinzu kommt, dass der Antragsteller im Fall Stevia kein Nahrungsmittelproduzent war, sondern die Universität Leuven, die seit Jahren an Stevia und Steviosid forscht. Die von der EU-Kommission angemahnten Studien erscheinen sinnvoll, jedoch sind die Mittel des Antragstellers begrenzt. Dies ist ein Nachteil des Systems. Während sich die Antragskosten im Bereich von 2.500 bis 5.000 Euro bewegen, liegen die Kosten für den Beweis der Unbedenklichkeit im sechsstelligen Bereich. Kleine Antragsteller haben daher auch bei gutem Willen oft keine Möglichkeit, die verlangten Daten zu liefern. Was Stevia angeht, so ist allerdings das letzte Wort noch nicht gesprochen. Mitglieder der Universität Leuven mit Unterstützung anderer europäischer Institutionen haben im Jahr 2006 die European Stevia Association (EUSTAS) gegründet. Ihre Ziele sind die Förderung, Untersuchung und Entwicklung von Stevia sowie die Information von öffentlichen Behörden und Verbrauchern.Die Vereinigung ruft dazu auf, Spenden oder anderweitige Beiträge zur Verfügung zu stellen, mit deren Hilfe bestehende Wissenslücken geschlossen werden sollen. Die EUSTAS ist sowohl Antragsteller für die Zusatzstoffzulassung von Steviosid wie auch für die Novel-Food-Zulassung von Stevia.


Ohne Grauzone mehr Sicherheit

Der Vorteil einer Zulassung nach EU-Recht liegt auf der Hand: Stevia und Steviosid dürften dann als Lebensmittel vertrieben werden und unterliegen genau wie alle anderen Lebensmittel strengen Qualitätskontrollen etwa im Hinblick auf Reinheit, Haltbarkeit aber auch Rückstände von Pflanzenschutzmitteln. Im Moment ist dies nicht der Fall. Wer Stevia illegal zum Verzehr erwirbt, tut dies auf eigene Verantwortung.

Dr. Christina Rempe, Berlin; Dr. Margit Ritzka, Meerbusch; Redaktion: Gesa Maschkowski, aid infodienst