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L-Glutamin 1.000 mg (60 Tabl.)

Produktinformationen "L-Glutamin 1.000 mg (60 Tabl.)"

SunSplash L-Glutamin 1000 mg new design

SunSplash L-Glutamin 1000 mg - Maximale Power für Sport und Fitness!
Unser Produkt enthält 1000 mg L-Glutamin pro Tablette und kann dank seiner hohen Reinheit einen wertvollen Beitrag zu Regenerations- und Wachstumsprozesse im Körper leisten.

L-Glutamin ist eine Aminosäure, die insbesondere bei Sportlern, Bodybuildern und Fitness-Enthusiasten sehr beliebt ist, da sie für diese eine wichtige Rolle spielt. Es kann in bestimmten Situationen wie intensivem Training oder Stressbelastungen schneller verbraucht als produziert werden. Unser Nahrungsergänzungsmittel ist daher perfekt für hohe körperliche Belastungen geeignet und kann sowohl vor als auch nach dem Training eingenommen werden.

SunSplash L-Glutamin 1000 mg ist eine praktische und effektive Ergänzung, um den täglichen Bedarf an L-Glutamin zu decken.

SunSplash L-Glutamin 1000 mg mit Kapseln new design


Beachten Sie bitte, dass es noch weitere Anwendungsgebiete gibt, aber es sind uns leider keine gesundheitsbezogenen Angaben zu diesem Produkt erlaubt, erkundigen Sie sich daher bitte bei Bedarf bei einem Therapeuten oder Ernährungsberater.

Jede Tablette L-Glutamin, 1.000 mg enthält:
L-Glutamin 1.000 mg

Verzehrsempfehlung für Erwachsene: 1 Tablette täglich mit einer Mahlzeit

Weitere Informationen erhalten Sie bei:  info@anomis.de

Preis für empf. Tagesdosis: 0,36 €

Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden.
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung. 

 Nach dem Öffnen trocken lagern. Außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren.

Unsere Beschreibungen und sonstigen Angaben zu den Produkten dienen nicht dem Zweck der Diagnose, Behandlung, Heilung oder Vorbeugung einer Krankheit oder eines Gesundheitszustandes.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass gesundheitsbezogene Angaben für Nahrungsergänzungsmittel in der EU stark reguliert sind und nur Aussagen zugelassen sind, die in der EU-Verordnung 432/2012 aufgeführt sind.

Während Anbieter in anderen Wirtschaftsbereichen einer ständig verschärften Dokumentationspflicht unterworfen sind, dürfen wir Sie als Verbraucher nicht umfassend über unsere Nahrungsergänzungen informieren. Sobald eine Beschreibung als Gesundheitsaussage interpretiert wird, besteht die Gefahr der Einstufung des Produktes als Arzneimittel. Der Verkauf wäre dann strafbar.